Rechtsprechung
LG Mannheim, 30.03.2001 - 6 T 12/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,35631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Zustimmung des Gemeinschuldners; Anspruch auf Erteilung einer Ausfertigung von Niederschriften über Willenserklärungen; Parteien kraft Amtes als Rechtsnachfolger; Verschwiegenheitspflicht eines Notars; Geheimhaltungsrechte von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2001, 30
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88
Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners
Auszug aus LG Mannheim, 30.03.2001 - 6 T 12/01
Das Geheimhaltungsinteresse des Gemeinschuldners steht der Erteilung von Ausfertigungen jedenfalls im Bereich der sich aus § 51 Beurkundungsgesetz ergebenden Ansprüche nicht entgegen, da dem Gemeinschuldner nicht die Befugnis verbleiben kann, Dritte von der Verschwiegenheitspflicht zu befreien, soweit Angelegenheiten der Konkursmasse betroffen sind (BGHZ 109, S. 260 ff).
- BGH, 08.07.2021 - V ZB 42/19
BeurkG § 51 § 51 BeurkG verpflichtet den Notar weder dazu, einem …
bb) Parteien kraft Amtes können zwar nur die Abschriften solcher Urkunden verlangen, die einen Bezug zu ihrem Amt - hier also zum Insolvenzverfahren über den Nachlass - haben (LG Mannheim, ZInsO 2001, 380, 381, Armbrüster/Preuß/Renner, BeurkG, 8. Aufl., § 51 Rn. 10;… Frenz/Miermeister/Limmer, BNotO, 5. Aufl., § 51 BeurkG Rn. 11;… Grziwotz/Heinemann, BeurkG, 3. Aufl., § 51 Rn. 25;… Staudinger/Hertel, BGB [2017], BeurkG Rn. 647 Abs. 4;… Winkler, BeurkG, 19. Aufl., § 51 Rn. 10; Bous/Solveen, DNotZ 2005, 261, 280).Davon wäre aber auszugehen, wenn Vermögensinteressen des Schuldners bzw. hier des Nachlasses betroffen sind (LG Mannheim, ZInsO 2001, 380, 381; LG Darmstadt, ZIP 2008, 1783, 1784;… Armbrüster/Preuß/Renner, BeurkG, 8. Aufl., § 51 Rn. 10).